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"Du gehörst eigentlich nicht dazu"

Symbolische Kämpfe als Bestandteil antirassistischer Praxis

Anja Weiß

Rassismus war einmal ein wissenschaftliches Projekt. Dann war Rassismus ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Heute ist nicht ganz klar, was Rassismus ist. Denn es gibt den Rassismus zwar noch, der in den Nürnberger Gesetzen institutionalisiert war und der in den Nürnberger Prozessen verurteilt wurde. Er ist aber zunehmend schwerer zu finden, weil diejenigen, die davon überzeugt sind, dass Menschen genetisch verschieden sind und dass sich "Rassen" nicht vermischen sollten, das nicht mehr so selbstverständlich kundtun, wie das vor 1945 noch möglich war. Außerdem setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass weder Biologie noch Genetik Anhaltspunkte für menschliche Rassen finden konnten (Lewontin, Rose und Kamin 1984). Der heutige biologistische Alltagsverstand beschäftigt sich daher lieber mit der ebenfalls hochinteressanten Frage, warum Frauen besser denken können und Männer zu schnell Auto fahren. Immerhin fehlt den meisten Männern tatsächlich ein Stück des X-Chromosoms.

Dennoch ist Rassismus nicht verschwunden. Es wird aber schwerer, theoretisch genau zu sagen, was Rassismus eigentlich ist. In den Kernländern der Rassismusforschung USA und Großbritannien ist die Definition von Rassismus eine akademische Frage geblieben, denn "Rassen" sind dort so stark institutionalisiert, dass zumindest der Alltagsverstand weiß, welche Art von Benachteiligung gemeint ist und gegen wen sie sich richtet. Anders sieht es in vielen mitteleuropäischen Ländern und auch in Deutschland aus. Hier gewinnt etwas, das dem "alten" Rassismus doch sehr ähnlich ist, an Bedeutung, richtet sich aber nicht gegen "Schwarze", sondern gegen "Türken" und zunehmend "MuslimInnen". Auch der biologistische Antisemitismus wurde fast vollständig durch kulturalisierende Formen des Antisemitismus (einschließlich des Philosemitismus und des linken Antizionismus) abgelöst. Es wundert daher nicht, dass der Begriff des Kulturrassismus (Balibar und Wallerstein 1990) überzeugt, denn wieso soll man Rassismus für verschwunden erklären, nur weil RassistInnen dazu gelernt haben und sie biologistische Argumente durch kulturelle Differenzierungen ersetzen, die genau dem gleichen Muster folgen?

Kritik des Kulturrassismusbegriffs

Dennoch bringt der Übergang zum Begriff des Kulturrassismus Schwierigkeiten mit sich. Solange sich Rassismus auf körperliche Merkmale bezog, war relativ klar, um wen und was es ging.1 Diese Eindeutigkeit der Zurechnung verliert sich, wenn man von Kulturrassismus spricht. Denn in dem Moment, in dem man akzeptiert, dass beliebige Inhalte für rassistische Grenzziehungen in Frage kommen und dass diese Inhalte veränderlich sind – und für beide Punkte lassen sich sogar in den USA sehr deutliche Anhaltspunkte finden – kann man Rassismus nicht mehr so definieren, dass alles, was "Schwarze" benachteiligt bzw. deren Benachteiligung in bestimmten Denkmustern rechtfertigt, rassistisch ist.

Wenn man darauf verzichtet bzw. verzichten muss, Rassismus ohne Bezug auf die Inhalte von Grenzziehungen zu definieren, hat man ein Problem. Es ist zwar möglich, bestimmte diskursive Formen von anderen zu unterscheiden. Das ist aber weniger einfach, als allgemein gedacht. Allport definiert Vorurteile z.B. so: "Ein ethnisches Vorurteil ist eine Antipathie, die sich auf eine fehlerhafte und starre Verallgemeinerung gründet." (1971, S. 23) Das hilft nicht wirklich weiter, weil fast alle Begriffe Verallgemeinerungen sind, über deren "Fehlerhaftigkeit" man streiten kann. Und idealisierenden Rassismen ist kaum anzumerken, ob sie eine "Antipathie" beinhalten: "Den Kubanern liegt das Tanzen im Blut". Außerdem wird es schwer, empirisch bestehende Benachteiligungen zu benennen und zu kritisieren, wenn entsprechende Aussagen als "abwertende Verallgemeinerung" in den Geruch des Rassismus geraten. Es gab dann auch eine schöne Studie, die zeigte, wie australische Rassisten Allports wissenschaftliche Argumente nutzten, um ihren rassistischen Diskurs zu legitimieren (Wetherell und Potter 1992).

Die Schwäche wissenschaftlicher Rassismusdefinitionen für antirassistische Argumentation

Schließlich haben Definitionen des Rassismus ein weiteres Problem. Denn das zwiespältige Erbe des Rassismus zwischen Wissenschaft und Politik hat sich ein Stück weit auf den Antirassismus übertragen. Die Forschung zu Antirassismus und die AntirassistInnen selbst nehmen gerne für sich in Anspruch, dass sie genau sagen können, was Rassismus ist. Und da Rassismus ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, ist damit auch schon klar, was man auf keinen Fall tun und sagen darf. In politischen Kämpfen sind klare moralische Urteile wichtig. Leider gibt es zu viele Situationen, in denen das moralische Urteil das einzige ist, was RassistInnen abschrecken könnte. Für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung ist es aber eine schwere Bürde, wenn nur das rassistisch sein darf, was auch ganz klar verbrecherisch ist, bzw. wenn die Auseinandersetzung darüber, ob etwas rassistisch ist, nach der Logik eines Gerichtsverfahrens (vgl. Wacquant 2001, S. 61) erfolgt.

Das Problem zeigt sich gut, wenn man sich fragt, ob die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien rassistisch sind. Die EU-Richtlinien 2000/43 und 2000/78 nennen eine Reihe von Merkmalen, gemäß derer niemand benachteiligt werden darf. Eine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, "Rasse", Religion und Weltanschauung fällt z.B. klar unter das Diskriminierungsverbot. Dagegen ist eine Benachteiligung, die zwischen EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen unterscheidet, nicht nur wertneutral, sondern erwünscht. Politisch mag das Sinn ergeben. Auch gibt es zahlreiche PhilosophInnen, die ich nicht des Rassismus bezichtigen will, nur weil sie die Einteilung der Welt in Staatsbürgerschaften für eine notwendige Voraussetzung für demokratische Willensbildung halten. Normativ ist die Frage, ob Staatsbürgerschaft eine Form der Diskriminierung ist, also ungeklärt und man kann darüber streiten. Aus der Sicht der Sozialwissenschaften wäre es hingegen sehr schwierig, eine dauerhafte und schwerwiegende Benachteiligung nach Staatsangehörigkeit so klar von der Benachteiligung nach ethnischer Herkunft, Religion und Hautfarbe zu unterscheiden, dass die Staatsangehörigkeit nicht unter den Diskriminierungsbegriff fällt und alle anderen Kriterien schon.2 Man kann natürlich in den Sozialwissenschaften auch vieles begründen und letztlich auch Absurditäten dieser Art. Das führt dann aber genau zu dem Problem, um das es mir geht: Wenn die Sozialwissenschaft den politischen Kämpfen darüber, welche Benachteiligungen gerade normativ akzeptabel ist und welche nicht, hinterherläuft, wird immer weniger glaubhaft, dass sie eine eindeutige und tragfähige Definition von Rassismus liefern kann.

Ich fasse zusammen: Rassismus ist ein normativ hoch aufgeladener Begriff, was nicht heißt, dass man nicht nach einer wissenschaftlichen Definition für Rassismus suchen kann und sollte. Wenn man einen wissenschaftlichen Begriff finden will, sollte man sich nicht mit normativen Fragen belasten, d.h. es müsste möglich sein, etwas als rassistisch zu benennen, was nicht selbstverständlich und abgrundtief böse ist. Das bedeutet dann aber auch, dass ein wissenschaftlicher Begriff des Rassismus nur bedingt für antirassistische Kämpfe ge- eignet ist, die ja nicht als Verhandlungen darüber, was vielleicht böse ist, angelegt sind, sondern die das moralische Argument brauchen, dass rassistisches Gedankengut so menschenfeindlich ist, dass darüber nicht (mehr) verhandelt werden muss und sollte.

Rassismus als symbolische Herrschaft verstehen

Wie könnte man Rassismus wissenschaftlich definieren? Der französische Soziologe Pierre Bourdieu hat für die männliche Herrschaft argumentiert, dass Klassifikationen – also die Unterscheidung zwischen Mann und Frau – die Rahmenbedingungen des Handelns so verändern, dass sich Männer und Frauen unterschiedlich verhalten werden, und dass beides auf Dauer so selbstverständlich wird, dass die männliche Herrschaft als symbolische Herrschaft stillschweigend von beiden Geschlechtern akzeptiert wird. Wenn z.B. klar ist, dass Männer aktiv sind und Frauen passiv, werden Frauen, die an einem Mann interessiert sind, das berühmte Taschentuch fallen lassen, während Männer, die an einer Frau interessiert sind, das Taschentuch aufheben, um sie anzusprechen. Ich habe vorgeschlagen auch Rassismus als symbolische Herrschaft zu verstehen (Weiß 2001). Wenn selbstverständlich ist, dass manche Leute als Gleichberechtigte miteinander interagieren, während bei anderen Zweifel bestehen, ob sie als Gleichberechtigte teilhaben dürfen, handeln beide Gruppen unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Die rassistisch dominante Gruppe kann das Argument "Du gehörst eigentlich nicht dazu" nutzen, muss das aber nicht. Sie muss auch nicht wahrnehmen, dass es Leute gibt, deren Zugehörigkeit in Zweifel steht. Im Gegenteil kann es für eine stabile symbolische Herrschaft höchst effektiv sein, die eigene Wahrnehmung auf die fraglos Zugehörigen einzuschränken. Hingegen müssen diejenigen, deren gleichberechtigte Zugehörigkeit in Zweifel steht, Strategien im Umgang mit diesem Zweifel entwickeln, also z.B. Mittel und Wege finden, heimlich dazuzugehören, oder ihre Zugehörigkeit zu erkämpfen. Beides macht mehr Mühe.

Ungleichheit durch symbolische Gewalt

Soweit ist das sehr allgemein und wirkt ähnlich interaktionszentriert wie Allports Definition des Vorurteils. Symbolische Gewalt ist aber nicht nur eine Klassifikation, die zur Voraussetzung für ungleiche Handlungsstrategien wird. Sie muss auch in gesellschaftliche Strukturen eingehen. Bourdieu meint da ganz klar Ungleichheitsstrukturen, also z.B. die Frage, welches Kapital wie Anerkennung findet, wie die Arbeitsteilung organisiert ist, usw. Sowohl für den alten biologistischen als auch für den Kulturrassismus lässt sich gut zeigen, dass er in die Arbeitsteilung von Gesellschaften eingeschrieben ist und dass er scheinbar neutrale Kapitalien entwertet. Hochqualifizierte Schwarze haben ebenso wie hochqualifizierte TürkInnen Nachteile am Arbeitsmarkt, die nicht auf Qualifikationsmängel, sondern auf die symbolische Entwertung ihrer Qualifikation zurückzuführen sind. Wertende Klassifikationen zwischen Bayern und Österreichern oder zwischen Deutschen und Franzosen sind daher kein Rassismus. Sie können beleidigen, aber sie üben weder einen längerfristigen Einfluss auf die Handlungsstrategien von Französinnen in Deutschland aus, noch gehen sie in die Arbeitsteilung ein.

Daraus, dass symbolische Gewalt Ungleichheit stabilisieren muss, ergibt sich auch eine inhaltliche Einschränkung: Zur Abgrenzung von ungleich Berechtigten können zwar beliebige Kennzeichen verwendet werden, aber man muss zumindest phantasieren können, dass diese Kennzeichen längerfristig stabil sind. Außerdem werden die in Frage kommenden Merkmale wahrscheinlich einen inhaltlichen Zusammenhang mit der Institution aufweisen, die in der Moderne am Nachhaltigsten zwischen Gleichberechtigten und Ungleichberechtigten unterscheidet, also dem Nationalstaat.

In dem wissenschaftlichen Begriff des Rassismus, den ich vorschlage, sind daher Formen des Nationalismus, Ethnozentrismus, der Xenophobie und Fremdenfeindlichkeit enthalten, die stabil und selbstverständlich zwischen Gleich- und Nichtberechtigten unterscheiden und das nicht nur diskursiv, sondern auch über Handlungsoptionen und Ungleichheitsstrukturen. Dieser Begriff eignet sich entsprechend schlecht für antirassistische Kämpfe.

Symolische Kämpfe in antirassistische Strategien aufnehmen

Er ist aber trotzdem für AntirassistInnen interessant, weil er erklären kann, was antirassistische Kämpfe tun und wie sie wirken. Er ermöglicht eine Selbstreflexion antirassistischer Praxis, die deutlicher macht, wo Interventionsmöglichkeiten liegen und welche Sackgassen z.B. die Vorstellung, dass Rassismus ein Vorurteil ist, das man als "falsches Wissen" bekämpfen muss, mit sich bringt. Bourdieu betont, dass symbolische Herrschaft v.a. dadurch stabil wird, dass sie selbstverständlich ist und niemand sie hinterfragt. Zu symbolischen Kämpfen kommt es erst dann, wenn sich bei rassistischer Herrschaft etwas bewegt. Antirassismus ist ein solcher symbolischer Kampf, der darauf abzielt, ein "selbstverständliches" Weltbild ("Alle Menschen sind gleich.") gegen ein anderes "selbstverständliches" Weltbild ("Manche Menschen haben kein Recht, hier teilzuhaben.") durchzusetzen. In symbolischen Kämpfen braucht man keinen wissenschaftlichen Begriff von Rassismus, sondern einen, den man durchsetzen kann.

Das klingt jetzt so, als heilige der Zweck alle Mittel. So ist es natürlich nicht. Denn klare Anschauungen dazu, was moralisch selbstverständlich sein sollte, haben auch Nachteile. Sie lassen wenig Spielraum für die Argumentation: Man muss nicht erklären, was dafür spricht, dass alle Menschen gleich sind, und das Bewusstsein moralischer Überlegenheit erleichtert es, die Gegner zu entwerten, also z.B. der Ansicht anzuhängen, dass nur Dumme rassistisch sind. Dabei kann man dann auch leicht übersehen, dass die Dummen, sprich die weniger Qualifizierten, schon seit längerem weltweiter Konkurrenz ausgesetzt sind, während die "moralisch höherstehende" Eigengruppe über strukturellen Rassismus sicherstellt, dass die eigenen Privilegien auch ohne explizit rassistische Diskurse erhalten bleiben. Z.B. können Mittelschichten in Deutschland darauf bauen, dass der Zugang zum Gymnasium exklusiv bleibt, auch wenn sie gerne auf interkulturelle Stadtteilfeste gehen. Sollten die Hürden im Bildungswesen nicht effektiv genug für strukturellen Rassismus sorgen, finden sich weitere Barrieren am Arbeitsmarkt und z.B. auch die Standesgesetzgebung, die festlegt, dass ausländischen ÄrztInnen, ArchitektInnen, JuristInnen und PsychologInnen eine Niederlassung in Deutschland auch dann verwehrt bleibt, wenn sie eine Arbeitserlaubnis und einen deutschen Bildungsabschluss haben (Nohl und Weiß 2009). Wenn Hürden dieser Art dann doch fallen, kommt es in den Mittelschichten zu den gleichen symbolischen Kämpfen, die zuvor mit gebührender Distanz bei den Ungebildeten beobachtet wurden. Wenn man antirassistische Kämpfe als symbolische Kämpfe sieht, kann man klarer erkennen, wo Ansatzpunkte sind, wie rassistische Herrschaft verändert werden kann. Es wird aber auch deutlich, dass die antirassistische Bewegung manchmal eher von einer Mittelschichtsposition aus argumentiert. Wenn sich Antirassismus z.B. auf die Bekämpfung von Vorurteilen konzentriert und strukturellen Rassismus ausblendet, ist das im Interesse von Mittelschichten, die derzeit primär von strukturellem Rassismus profitieren.

Zugehörigkeit und Ausschluss neu begründen und widerlegen

Symbolische Kämpfe über Rassismus sind ein Zeichen dafür, dass rassistische symbolische Herrschaft bröckelt oder verschärft werden soll oder beides. Wenn AntirassistInnen erreichen wollen, dass Rassismus abnimmt, ist es eine wichtige Strategie, menschenverachtende Haltungen und v.a. auch Handlungen als "nicht verhandelbar" zu stigmatisieren. Es ist aber auch wichtig, die Grenzen dieser Strategie zu bedenken. Argumentative Verhandlungen darüber, wer wo wie dazu gehören soll, sind ein wichtiges Moment antirassistischer Kämpfe, weil sie die Gegner ernster nehmen müssen und weil sie die eigenen Ambiguitäten sichtbar machen. Es ist zwar mühsam, (erneut) über Zugehörigkeiten zu verhandeln, die man selbst für längst geklärt hält. Damit ist implizit ja auch die Möglichkeit von Ausgrenzungen an- gesprochen, die auf der Grundlage der eigenen Werte nicht akzeptabel wären. Man muss sich aber vor Augen halten, dass die Wahl der Strategie nicht mit einem Aufgeben antirassistischer Ziele identisch ist. Vielmehr stellt sich in konkreten Situationen die Frage, ob ein moralisch begründetes "Keinesfalls" oder ein Argumentieren, bei dem man auch unterliegen könnte, nicht eher dazu führen, dass symbolische Kämpfe eine Destabilisierung von rassistischer Herrschaft erreichen können. Der Rückgriff auf wissenschaftliche Definitionen des Rassismus und auf "moralische Keulen" sind ein Bestandteil antirassistischer Strategien. Aber letztlich geht es darum, dass rassistische Herrschaft tatsächlich abgebaut werden kann. Dieses Ziel kann – so ist zu hoffen – auch durch argumentative Auseinandersetzungen über Ausschluss und Zugehörigkeit erreicht werden.

LITERATUR

ANMERKUNGEN

1 In den USA galten alle Kindeskinder von Afrikanern als schwarz (One-Drop-Rule), während im katholisch geprägten Südamerika elaborierte Abstufungen von Mischlingsgraden institutionalisiert wurden. zurück

2 Das Argument setzt voraus, dass Pässe nicht leicht zugänglich sind, bzw. gewechselt werden können. Wäre dies der Fall, wie die wohlmeinend argumentierenden Verteidiger der Staatsbürgerschaft unterstellen, könnte man evt. doch auch sozialwissenschaftlich zwischen Diskriminierung und der vorübergehenden Benachteiligung von Noch-Nicht-Staatsbürgern unterscheiden. zurück

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