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Wegweisendes Urteil gegen den Einsatz für das Grundrecht auf Asyl

Haftstrafen für vier DemonstrationsteilnehmerInnen des March for Freedom

ZAG

Drei Jahre nach dem international organisierten March for Freedom wurden vier TeilnehmerInnen einer friedlichen Demonstration in Luxembourg-Stadt zu hohen Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der Verlauf des Prozesses und das Gerichtsurteil erscheinen bei nüchterner Betrachtung äußerst willkürlich und keinen rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend.

Der March for Freedom setzte ein Zeichen für das Recht auf Bewegungsfreiheit und Asyl. Menschen mit und ohne Papiere überquerten friedlich mehrere Staatsgrenzen von Straßburg nach Brüssel. Die Demonstration in Luxemburg fand am 5. Juni 2014 anlässlich einer Tagung der EU-InnenministerInnen zum Thema »Kampf gegen illegale Immigration« statt.

Auf dem Kirchberg kam es zum Zusammenstoß mit der Polizei. Ohne Vorwarnung versuchte die planlos vorgehende Polizei unter Einsatz von scharfen Hunden wahllos Festnahmen durchzuführen. Der Einsatz der Polizei verursachte auf Seiten der DemonstrantInnen teilweise schwere Verletzungen, herbeigeführt durch Pfefferspray, Schlagstöcke und Hundebisse. Ein schwarzer Aktivist aus Berlin-Kreuzberg wurde auf dem Polizeirevier bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt und rassistisch beleidigt.

Den Angeklagten wurde gemeinschaftlicher Verstoß gegen Art. 269 des Luxemburger StGB vorgeworfen (Rebellion), zudem noch einzeln Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand. Während des Prozesses konnten keine konkreten Tatvorwürfe gemacht werden; die Angeklagten sind lediglich pauschal wegen »bewaffneter und geplanter Rebellion« zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zu Geldstrafen im hohen vierstelligen Bereich verurteilt worden. Das Verhalten der luxemburgischen Polizei spielte im Prozess keine Rolle, obwohl sich ein Untersuchungsausschuss des luxemburgischen Innenministeriums damit beschäftigte. In der Urteilsbegründung wurde vollständig auf Beweise verzichtet. Trotz widersprüchlicher Aussagen der PolizeizeugInnen wurde ein drastisches Urteil gefällt, welches das willkürliche und unprofessionelle Vorgehen der luxemburgischen Justiz bestätigt.

In Luxemburg ging es darum, friedlichen Protest für Grundrechte zu kriminalisieren, wie es auch in Bezug auf das Camp am Oranienplatz in Berlin versucht wurde. »Die Politik der EU ist es die Leute zu spalten, sie zu diskriminieren, aber ich habe keine Angst. Ich kämpfe für die Freiheit und ich hoffe, dass alle Leute verstehen, dass es nicht kriminell ist, für die Freiheit und für seine Rechte zu kämpfen. Wir brauchen die Solidarität der Menschen in unserem Kampf. Es geht nicht, wegzuschauen, wenn andere Menschen um ihre Freiheit kämpfen müssen«, erklärt einer der Verurteilten. Dieser hat nun als Konsequenz für seinen friedlichen Protest und die Wahrnehmung seiner Grundrechte mit seiner Abschiebung zu rechnen.

Die Verurteilten planen in Revision zu gehen. Die Beweislage gegen sie persönlich ist dünn, an ihnen soll ein Exempel statuiert werden, weil sie sich direkt mit der EU angelegt haben. Da bereits rund 15.000 EUR Verfahrenskosten für die erste Instanz angefallen sind und diese Summe nicht annähernd gedeckt ist, müssen wir alle dafür sorgen, dass die Gerechtigkeit nicht am Geld scheitert.             

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